Derzeit existiert noch keine
Gebührenordnungsposition für die Abrechnung einer
Untersuchung auf CCR5-Tropismus vor Gabe von
Maraviroc. Deshalb muß vor Untersuchung bei Patienten
mit gesetzlicher Krankenversicherung derzeit noch ein
Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Abs. 2 SGB V
gestellt werden. Um Ihnen diese Arbeit zu erleichtern
finden Sie hier folgende Dokumente:
Bitte füllen Sie diesen
Kostenübernahmeantrag aus und senden Sie diesen an
die entsprechende Krankenkasse. Sobald diese
Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse
bewilligt wurde, kann die Untersuchung im Labor
durchgeführt werden.
Da kein direktes
Vertragsverhältnis zwischen der gesetzlichen
Krankenkasse und dem Untersuchungslabor besteht und
eine Abrechnung über die Kassenärztliche Vereinigung
nicht möglich ist, wird bei Kostenerstattung nach §
13 Abs. 2 SGB V die Leistung dem Patienten nach
Gebührenordnung für Ärzte direkt in Rechnung
gestellt. Der Patient kann dann die Rechnung bei der
gesetzlichen Krankenkasse einreichen und erhält über
diesen Weg das Geld zurück. Um eine Belastung der
Patienten zu vermeiden kann über eine
Kostenabtrittserklärung dem untersuchenden Labor eine
direkte Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse
ermöglicht werden.